ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen RaTec - Veranstaltungstechnik und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2. Vertrag
Verträge zwischen RaTec - Veranstaltungstechnik und Kunde entstehen durch- Annahme eines schriftlichen Angebotes- schriftlicher Vertrag- das gesprochene Wort ( ja, denn das zählt bei uns wirklich noch etwas )

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 1 Tag vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens RaTec - Veranstaltungstechnik ist möglich durch:
- technisch bedingte Ausfälle- andere wichtige Gründe ( Todesfall in der Familie ect.)- Krankheit- Unfall- Tod
In diesem Falle wird ( ausser bei Tod ) durch RaTec - Veranstaltungstechnik versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch RaTec - Veranstaltungstechnik verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von RaTec - Veranstaltungstechnik, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern RaTec - Veranstaltungstechnik durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

5. Zahlungen

Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage. Zahlungen sind ausschliesslich an RaTec - Veranstaltungstechnik direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung ( im Übrigen die beste Art der Zahlung ) vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein von RaTec - Veranstaltungstechnik genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 5 Werktagen nach Rechnungseingang. Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben, da Kleinunternehmer.
Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!

6. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. RaTec - Veranstaltungstechnik arbeitet auch mit Vervielfältigungen. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen RaTec - Veranstaltungstechnik und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Jülich vereinbart.
Stand: 10.08.2010

Hans-Joachim Rabanus
Lehrer-Steffens-Str. 7
52459 Schophoven

Tel.: 02465 4928


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